Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme, ausserordentliche Mitglieder haben eine beratende Stimme.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr der abstimmenden ordentlichen Mitglieder, sofern die Statuten nichts anderes vorschreiben. Sie sind geheim durchzuführen, sofern mindestens drei anwesende stimmberechtigte Mitglieder dies verlangen.
Einladungen zu Mitgliederversammlungen mit dem Traktandum einer Statutenänderung müssen drei Wochen vor dem Versammlungsdatum der Post zum Versand übergeben werden.
Der Vorstand besteht aus:
Der/die PräsidentIn wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.